Unerwünschte Werbeanrufe stoppen: So schützt das Gesetz

Publiziert am 2014/07/27 unter: Telefon24 Blog / News

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Jeder kennt sie, keiner mag sie: unerwünschte Werbeanrufe. Mal ist es ein Mobilfunkanbieter mit einem „supersensationellen Angebot“, mal ein Weinhändler, der ein „einzigartiges Genusserlebnis“ verspricht. Alles läuft aufs Gleiche hinaus: Geschulte Mitarbeiter eines Callcenters versuchen dem Kunden irgendetwas aufzuschwatzen, was er eigentlich gar nicht haben will.
Von Amts wegen sind solche Werbeanrufe nicht erlaubt. Seit 2009 existiert das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung“. Es verbietet Callcentern grundsätzlich, Privatpersonen ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung anzurufen.

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Schärfere Gesetze seit 2013

2013 wurden die Regelungen verschärft. Das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ definiert klar, dass die Einwilligung in Telefonwerbung bereits vor dem Anruf vorliegen muss. Callcenter dürfen also nicht erst während des Gesprächs um Erlaubnis fragen.
Zudem verbietet das neue Gesetz Werbeanrufe, die mittels eines sogenannten Telefonroboters erfolgen. Derartige Anrufmaschinen wählen zufällig ausgesuchte Nummern. Meldet sich ein Gesprächsteilnehmer, wird er sofort mit einem Mitarbeiter des Callcenters verbunden.
Weiterhin erhöhte der Gesetzgeber 2013 das maximal mögliche Bußgeld für einen unerlaubten Werbeanruf von zuvor 50.000 Euro auf nunmehr 300.000 Euro.

Dem genervten Verbraucher nützen all die schönen Regelungen allerdings wenig, wenn sie nicht eingehalten werden. Kaum ein Callcenter-Mitarbeiter bittet zunächst freundlich um Erlaubnis, seine Werbebotschaft verbreiten zu dürfen. Viele fallen stattdessen dreist mit der Tür ins Haus. „Sie wollten doch schon immer kostenlos ins Handynetz von blablabla telefonieren … wir haben garantiert das Passende für Sie …!“
Doch was kann der Verbraucher tun, um sich gegen unerwünschte Belästigungen am Telefon zu wehren? Grundsätzlich gibt es drei Wege: direkte Reaktion während des Telefonats, Bitte um Amtshilfe sowie wirksame Vorbeugung.

Die Trillerpfeife hilft

Wer einen unerwünschten Werbeanruf erhält, kann erst einmal versuchen, den Anrufer abzuwimmeln: „Nein danke, ich möchte nicht in das Handynetz blablabla telefonieren“. Ein solcher Satz zeigt in der Regel null Wirkung: Die Mitarbeiter der Callcenter sind so geschult, dass sie in jedem Falle versuchen, den Angerufenen in ein Gespräch zu verwickeln – auch wenn der gar nicht will. Die einfachste Lösung lautet deshalb: Bei einem unerwünschten Werbeanruf einfach auflegen. Das ist zwar unhöflich, aber der Anrufer handelt mindestens genauso unhöflich – mehr noch, sogar gesetzeswidrig. Ein schlechtes Gewissen muss also niemand haben.
Der Nachteil dieser Methode: Sie ist keineswegs ein Garant, dass der Anrufer aufgibt. Man muss in der Folgezeit mit weiteren Werbe-Belästigungen desselben Callcenters rechnen. Manche Verbraucher werden wochenlang terrorisiert mit immer neuen Anrufversuchen. Der eine oder andere „erfahrene“ Telefonkunde greift deshalb zu einer äußerst wirksamen Selbsthilfe: Schon bei dem ersten unerwünschten Werbeanruf steckt er sich eine Trillerpfeife in den Mund und trillert einmal kräftig – eine zwar drastische, aber sehr wirksame Maßnahme! Für gewöhnlich verzichten die Callcenter-Mitarbeiter auf weitere Anrufe.

Die Bundesnetzagentur hilft auch – mit Verzögerung

Wer das Übel an der Wurzel packen will, wendet sich an die Bundesnetzagentur. Diese Bundesbehörde kann unseriöse Anbieter sperren. Außerdem spricht sie Verwarnungen aus oder verhängt Bußgelder. Über die Website www.bundesnetzagentur.de steht es jedem geplagten Bürger frei, sich über illegale Werbepraktiken zu beschweren.
Der Nachteil: Die Behörde wird in der Regel erst tätig, wenn es eine hohe Anzahl an Beschwerden zu einer bestimmten Rufnummer gibt. Callcenter, die ständig ihre Nummer wechseln oder sie verbotenerweise unterdrücken, fallen durch dieses Raster hindurch. Auch die Bundesnetzagentur ist also keine Allround-Lösung.

Wirksamstes Mittel: raus aus dem Telefonverzeichnis

So bleibt dem genervten Anschlussinhaber ein einziges Mittel, das wirklich Erfolg verspricht: Er lässt sich aus den öffentlichen Telefonverzeichnissen löschen. Der Antrag ist beim Provider zu stellen. Die Erfahrung zeigt: Wer seinen Namen streichen lässt und außerdem eine neue Festnetznummer beantragt, hat Ruhe. Die Callcenter orientieren sich in der Regel an öffentlich verzeichneten Telefonnummern. Allerdings nutzen manche Center auch Nummern, die beispielsweise bei einem Preisausschreiben angegeben wurden. Deshalb gilt grundsätzlich: Die eigene Telefonnummer sollte so selten wie möglich herausgerückt werden.
Kommt es trotz dieser Maßnahmen noch zu unerwünschten Werbeanrufen, sollten Verbraucher diese letzten Tipps beherzigen:
• Eintrag in die „Robinson-Liste“: Angeschlossene Werbepartner verzichten auf Telefonate oder Werbepost, wenn jemand in dieser Liste eingetragen ist. Ein Anruf beim Deutschen Direktmarketing-Verband genügt, um sich kostenlos eintragen zu lassen.
• Wer trotz aller Gegenmaßnahmen einen Werbeanruf erhält, sollte niemals persönliche Daten herausgeben. Dasselbe gilt für sogenannte „Gewinnbenachrichtigungen“.
• Manche Kunden reiben sich nach einem abgewimmelten Werbeanruf einige Tage später erstaunt die Augen: Plötzlich flattert ihnen ein Vertrag oder eine Rechnung ins Haus. Angeblich hätten sie alles beim Telefonat vereinbart. Verbraucherschützer raten in diesem Fall eines: Widerspruch einlegen – und zwar innerhalb einer Frist von 14 Tagen. In der Regel hat man zwar keinen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen, sollte aber dennoch rein vorsorglich widersprechen. Das muss allerdings schriftlich gemacht werden.

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